| VORSTELLUNG |
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Die italienische Binnenschiffahrtsgesellschaft (UNII) wird am 19. Dezember des Jahres 1919 mit der Absicht gegründet, den Wiederaufbau des Landes nach dem Ende des 1. Weltkrieges zu unterstützen, um einerseits der Schiffahrt ein gut ausgebautes Wasserstrassen-Netz zur Verfügung zur stellen, andererseits aber die Binnenschiffahrt gesetzlich zu regeln. Die UNII ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, dem die Körperschaften öffentlichen Rechts und ihre Genossenschaften (Regionen, Provinzen, Kommunen, Handelskammern, Hafenverwaltungen, Genossenschaften für die Förderung von Handel und Industrie) beitreten können, und zwar mit einem Anteil von mehr als 50%, wie auch privatwirtschaftlich geführte Organisationen (Unternehmen, Betriebe und Berufsgenossenschaften, die an der Förderung der Binnenschifffahrt interessiert sind). Die UNII hat ihren Verwaltungssitz in Venedig und ist durch die ministerielle Verordnung Nr. 1866 vom 19. Juni 1992 ein Institut des öffentlichen Rechts. Sie gliedert sich in einen Verwaltungsrat, der die Funktion der Mitgliederversammlung hat; den Vorstand, der die wichtigsten Befugnisse hat; einen Präsidenten, der die Abwicklung der normalen Funktionen der Gesellschaft überwacht, und einen Aufsichtsrat. Die UNII hat sich zur Aufgabe gesetzt, sowohl die touristische als auch die kommerzielle Entwicklung der Binnenschifffahrt zu fördern und beschäftigt sich deshalb hauptsächlich mit der Werbung für diese Aktivitäten. In folgenden Bereichen ist sie tätig :
Ergebnisse der Tätigkeit der Italienischen Binnenschiffahrtsgesellschaft (UNII) Die Tätigkeit der UNII bezieht sich hauptsächlich auf die Werbung und hat deshalb nur eine indirekte Auswirkung auf die Entwicklung des Wasserstrassennetzes und den Verkehr auf den Wasserstrassen. Sie hat aber einen wichtigen Beitrag zur Einbringung des Gesetzes Nr. 380 geleistet, sowohl was die Definition des Schifffahrtssystems anbelangt, als auch was die Bereitstellung der Mittel betrifft, die zum Ausbau der Infrastrukturen bereitgestellt worden sind. Unerwartete Ergebnisse sind letztlich in Bezug auf die Finanzierung erreicht worden, die durch das Gesetz Nr. 194/1998 ( eine Summe von 80 Milliarden Lire für die Jahre 1997-1998-1999 bereitstellen) und mit dem Gesetz Nr. 413/1998, das die Werft-Industrie und Schiffbau-Industrie fördert und die Anwendung der europïschen gesetzlichen Regelungen für diesen Sektor garantiert: Artikel 11 des vorgenannten Gesetzes gewährt zur Sanierung des Wasserstrassennetzes im padanischen Veneto ein Ausgaben-Limit (Laufzeit 15 Jahre mit Beginn im Jahr 2000) von jährlich 40 Milliarden Lire. Am 13. März 1999 ist in Chioggia eine Einverständniserklärung zur Förderung des Wasserstrassennetzes im padovanischen Veneto unterzeichnet worden, das vom Verkehrsminister und den Assessoren für Verkehr der autonomen Region Friaul-Venezien-Giulia, der Region Emilia-Romagna, der Region Lombardei, Piemont und Veneto unterschrieben worden ist: Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Schritt nach vorn und das Ergebnis der fördernden Tätigkeit der Italienischen Binnenschiffahrtsgesellschaft und der mit ihr verbundenen Einrichtungen.
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